Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) wird seine Website www.bmwsb.bund.de so weit wie möglich barrierefrei gestalten und in Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Im Rahmen eines internen Tests wurden jedoch festgestellt, dass der Webauftritt noch keine vollständige Barrierefreiheit gewährleistet. Das BMWSB arbeitet dementsprechend mit Nachdruck daran, die barrierefreie Gestaltung seiner Website weiter zu verbessern.
Nach Abschluss der Anpassungen wird die Webseite einem WCAG-Test unterzogen. Sobald die Testergebnisse vorliegen, werden sie an dieser Stelle veröffentlicht werden.
Diese Erklärung wurde am 25. Januar 2022 erstellt.
Teilbereiche, die z.B. nicht barrierefrei sind:
Sind Ihnen weitere Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.bmwsb.bund.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.
Sie können uns auch per Post oder E-Mail kontaktieren:
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
Wenn auch nach Ihrem Hinweis an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag dort auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de