FAQ – Anforderungen QNG

2.1 Welche Anforderungen stellt das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ an Bauprodukte?

Betrachtungs- und Bewertungsgegenstand des Nachhaltigen Bauens sind Gebäude und bauliche Anlagen. Das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ wird daher konkrete Anforderungen an Gebäude stellen, aus denen sich Anforderungen an Produkteigenschaften und Produktinformationen ergeben können. Eine Dokumentation aller Anforderungen des Qualitätssiegels an Gebäude sowie an die Qualität der Planungs- und Bauprozesse ist auf dem Internetportal www.qng.info veröffentlicht.

Alle Siegelvarianten (QNG-KN21, QNG-WN21, NWG-BN22, NWG-BK22, NWG-UN22, NWG-UK22, QNG-WG23, QNG-NW23)

2.2 Sind die aufwändigen Anforderungen des QNG überhaupt für Privatpersonen bzw. kleine Wohngebäude zu erfüllen?

Das QNG kann mit angemessenem Aufwand bei kleinen wie auch bei großen Baumaßnahmen erreicht werden.
Mit den Zertifizierungsstellen des „Bau-Instituts für Ressourceneffizientes und Nachhaltiges Bauen GmbH“ (BiRN) und der „Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen“ (DGNB) bieten zwei Zertifizierungsstellen QNG-Zertifizierungen für kleine Wohngebäude an. Diese werden auch für Privatpersonen tätig. Die Zertifizierungsstellen bieten erste Informationen zu deren Nachhaltigkeitsbewertungssystemen und können Bau-herrinnen und Bauherren bei der Findung von geeigneten Nachhaltigkeits-Beratenden unterstützen. Diese Beratenden unterstützen Bauherrinnen und Bauherren auf dem Weg zum QNG.

QNG-KN21, QNG-WG23

2.3 Gelten die unter 1.4 genannten Anforderungen des QNG zur Barrierefreiheit auch für kleine Wohnhäuser bzw. Einfamilienhäuser?

Nein. Die Anforderung bezieht sich nur auf die Siegelvariante WN21, also Wohnhäuser über 5 Wohneinheiten.

QNG-KN21, QNG-WN21, QNG-WG23

2.4 Laut Anhangdokument 3.1.3 (Schadstoffvermeidung in Baumaterialien) sollen als nach AMEV 2017 „zukunftssicher bis 2030“ eingestufte Kältemittel verwendet werden. Bezüglich des Kältemittels R454B/R32 wird auf eine „eventuelle“ Zukunftssicherheit hingewiesen. Was heißt das konkret?

Aktuell gibt es keine neue Regelung, was die Zukunftssicherheit der Kältemittel R454B/R32 angeht. Somit können die Kältemittel, solange es keine weiteren Hinweise gibt, für QNG eingesetzt werden. Allerdings ist anzustreben, wenn technisch möglich auf andere zukunftssichere Kältemittel zurückzugreifen.

Alle Siegelvarianten (QNG-KN21, QNG-WN21, NWG-BN22, NWG-BK22, NWG-UN22, NWG-UK22, QNG-WG23, QNG-NW23)

2.5 Beziehen sich die unter QNG-Anforderung 2.6 „Gründach“ geforderten Anteile auf die Gesamtdachfläche gemäß Bruttodachfläche Außenkante Fassade oder Innenkante Attika? Können hier Technikaufbauten/PV-Anlagen abgezogen werden?

Die im QNG unter 2.6 geforderten Flächen für die Dachbegrünung werden bis Innenkante Attika berechnet. Technikaufbauten werden nicht in Abzug gebracht, sondern fließen in das Gründachflächenpotenzial mit ein. PV und Gründach stehen aufgrund bestehender technischer Lösungen nicht in Konkurrenz, weshalb PV-Anlagen nicht aus der Fläche herausgerechnet werden dürfen.

Nichtwohngebäude (NWG-BN22, NWG-UN22, QNG-NW23)

2.6 Bezieht sich die Anforderung 13.1 im Anhangdokument 3.1.3 (Schadstoffvermeidung in Baumaterialien) nur auf Raumlufttechnik oder auch auf Wärmepumpen, die nur zum Heizen genutzt werden?

Die Anforderungen des Anhangdokumentes gelten für alle für die Baumaßnahme verwendeten Materialien, inklusive Wärmepumpen.
Zu den Anforderungen zu Kältemitteln möchten wir Sie außerdem auf das Anhangdokument 3.3 Sonderberechnungsvorschrift F-Gase zu LCA hinweisen
(QNG_GMS_Anhang_33_Sonderberechnungsvorschrift_F-Gase_221014.pdf (nachhaltigesbauen.de))

Alle Siegelvarianten (QNG-KN21, QNG-WN21, NWG-BN22, NWG-BK22, NWG-UN22, NWG-UK22, QNG-WG23, QNG-NW23)