FAQ – Förderung

6.1 Welche Voraussetzungen muss ein Effizienzgebäude für die Gewährung des Bonus der NH-Klasse erfüllen?

Ein Effizienzgebäude erreicht die „Effizienzgebäude NH“-Klasse, wenn diesem von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle ein „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus“ oder „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium“ auf der Grundlage einer Zertifizierung des Gebäudes entsprechend der Gewährleistungsmarkensatzungen und der Siegeldokumente zuerkannt wurde. Ob das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus“ oder „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium“ erreicht wurde, hat keinen Einfluss auf Förderfähigkeit sowie Art und Umfang der Förderung.

Alle Siegelvarianten (QNG-KN21, QNG-WN21, NWG-BN22, NWG-BK22, NWG-UN22, NWG-UK22, QNG-WG23, QNG-NW23)

6.2 Die Zertifizierung wird erst nach Abschluss der Baumaßnahme vergeben. Wie können Bauherrinnen und Bauherren mit dem Risiko umgehen, dass sie die Zertifizierung und damit die Förderung doch nicht erhalten?

Zu jedem Bauvorhaben sollte möglichst früh ein Nachhaltigkeitsexperte bzw. eine Nachhaltigkeitsexpertin hinzugezogen werden. Diese sollten bereits zur Antragstellung mithilfe eines „Pre-Check“ bestätigen, dass das QNG-Zertifikat voraussichtlich erreicht werden kann. Zum „Pre-Check“ gehören eine Zwischenbewertung des Planungsstandes und der Projektziele entsprechend den Anforderungen des QNG. „Soweit in Folge einer noch unzureichenden Planungstiefe einzelne Kriterien oder Anforderungen noch nicht bewertet werden können, sind von Nachhaltigkeits-Beratenden in Abstimmung mit den fachlich Beteiligten und den Antragstellenden Abschätzungen und Annahmen zu treffen und deren Plausibilität darzustellen. Das Erreichens eines QNG-Anforderungsniveaus nach Abschluss der Baumaßnahme kann gesichert angenommen werden, wenn der „Pre-Check“ das voraussichtliche Erreichen darstellt und anschließend alle an Planung und Bau Beteiligten auf das Erreichen der darin formulierten Einzelziele hinarbeiten.

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6.3 Gibt es eine Regelung des QNG zu Mischnutzungen?

Bis 31.12.2022:
Grundsätzlich fällt ein Gebäude in den Geltungsbereich einer QNG-Siegelvariante, wenn es die Voraussetzung zur Zertifizierung mit einem für QNG registrierten Nutzungsprofil einer der Grundlagensysteme (DGNB, BNB etc.) erfüllt. Eine Antwort kann daher Ihre Zertifizierungsstelle geben. Generell muss jedoch eine Nutzungsart überwiegen.

Ab 1.1.2023:
Beinhaltet ein Wohngebäude auch nicht zu Wohnzwecken dienende Räume darf es im Rahmen der QNG-Anwendung auch als Nichtwohngebäude behandelt werden. Die Siegelvariante QNG-NW23 darf nur auf Gebäude angewandt werden, die einer LCA-Klasse entsprechend QNG-Handbuch Anlage 1, 3.1 / 3.2 zugeordnet werden können. Grundlage für die Zuordnung von Gebäuden zu LCA-Klassen ist der Bauwerkszuordnungskatalog (BWZ) herausgegeben vom „Netzwerk Wirtschaftliches Bauen – Kostenplanung“ im Auftrag des ASH (Ausschuss für Staatlichen Hochbau) mit Stand August 2021. Bei gemischt genutzten Gebäuden (Mischnutzung) sind allen Zweckbestimmungen des Gebäudes (Nutzungen) eine BWZ-Nummer zuzuordnen. Kann einzelnen Nutzungen keine LCA-Klasse zugeordnet werden, so kann dem gesamten Gebäude keine LCA-Klasse zugeordnet werden. In Anlage 1, Tabelle 2 sind diese mit „ohne LCA-Klasse“ gekennzeichnet.

QNG-NW23