7. Zertifizierungsstellen
7.1 Wer vergibt das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“?
Zertifizierungsstellen sind als Prüf- und Vergabestellen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ zuständig für die technisch-operative Abwicklung der Prüfung der Voraussetzungen für die Vergabe des Qualitätssiegels und dessen Zuerkennung. Sie werden von den Antragstellerinnen und Antragstellern (bspw. Bauherrinnen und Bauherren) beauftragt. Grundsätzlich dürfen nur Zertifizierungsstellen im Bereich der Vergabe des Qualitätssiegels tätig werden, die eine Akkreditierung im Sinne der VO (EG) 765/2008 gemäß ISO/IEC 17065 nachweisen und aufrechterhalten. Zertifizierungsstellen können bei der DAkkS einen Antrag auf Akkreditierung stellen. Die Geschäftsstelle Nachhaltiges Bauen im BBSR führt eine öffentlich zugängliche Liste der akkreditierten Zertifizierungsstellen.
Alle Siegelvarianten (QNG-KN21, QNG-WN21, NWG-BN22, NWG-BK22, NWG-UN22, NWG-UK22, QNG-WG23, QNG-NW23)
8. Nachhaltigkeitsexpertinnen und -Experten
8.1 Gibt es analog zum Energieeffizienz-Experten Anforderungen an die Qualifikation des Nachhaltigkeitsexperten bzw. der Nachhaltigkeitsexpertin?
Weder das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ noch die Förderrichtlinien der BEG stellen konkrete Anforderungen an die Qualifikation des Nachhaltigkeitsexperten bzw. der Nachhaltigkeitsexpertin. Anforderungen können von den Systemanbietern gestellt werden.
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8.2 Wird von Seiten der Bundesregierung eine Liste mit Nachhaltigkeitsexperten veröffentlicht, die den Bauherren bzgl. Nachhaltigkeitsberatung zur Seite stehen können?
Nein, da es seitens des Bundes keine konkreten Anforderungen an die Nachhaltigkeitsexperten gibt. Entsprechende Nachhaltigkeitsexperten können bei den Anbietern registrierter Bewertungssysteme nachgefragt werden.
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8.3 Wo finde ich eine Nachhaltigkeitsexpertin bzw. einen Nachhaltigkeitsexperten?
Nachhaltigkeitsexpertinnen bzw. Nachhaltigkeitsexperten sind in Regel Spezialistinnen und Spezialisten für eines der den Siegelvarianten zugrundeliegenden Bewertungssysteme (z.B. BNB, BNK, DGNB, NaWoh). In einigen Fällen führen die Zertifizierungsstellen Listen solcher Expertinnen und Experten auf ihren Internetseiten.
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8.4 Wo kann ich mich zum Nachhaltigkeitsexperten oder zur Nachhaltigkeitsexpertin ausbilden lassen?
Weder das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ noch die Förderrichtlinien der BEG stellen konkrete Anforderungen an die Qualifikation des Nachhaltigkeitsexperten. Anforderungen können von den Systemanbietern gestellt werden und die Ausbildung erfolgt in den meisten Fällen für das spezifische Bewertungssystem.
So gibt es etwa für die Ausbildung zu BNB-Koordinatoren oder BNB-Sachverständigen Angebote von Seiten des STI, von verschiedenen Architektenkammern und von Seiten des Bundes für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Hand. DGNB-Auditorinnen- und Auditoren werden von der DGNB ausgebildet, BNK-Auditorinnen- und Auditoren vom BiRN.
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8.5 Für das QNG bedarf es ausreichend qualifizierter Nachhaltigkeitsexpertinnen- und Experten (auch geographisch verteilt). Ist hier mit Engpässen zu rechnen?
Derzeit besuchen viele Energie- und Nachhaltigkeitsexperten eine Fortbildung zum QNG. Es ist zu erwarten, dass in den kommenden Monaten das Angebot an Nachhaltigkeitsexpertinnen- und Experten stark zunehmen wird. Bis dahin empfiehlt es sich, Vorhaben mit Nachhaltigkeitsexpertinnen- und Experten anderer Regionen umzusetzen, die zusammen mit einer Energieberatung aus der Region des Vorhabens die QNG Zertifizierung umsetzen.
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