Systemanbieter sind Organisationen, die Bewertungssysteme des nachhaltigen Bauens als Programmeigner im Sinne der ISO/IEC 17030 konzipieren, betreiben sowie die Rechte an diesen halten.
Systemanbieter sind Organisationen, die Bewertungssysteme des nachhaltigen Bauens als Programmeigner im Sinne der ISO/IEC 17030 konzipieren, betreiben sowie die Rechte an diesen halten.
Die Planer / Planerinnen sind verantwortlich für die Umsetzung der vorher vereinbarten Qualitäten, Abweichungen müssen eng mit den Nachhaltigkeitsberatenden und Bauherrn abgestimmt werden.
Zeicheninhaber und Siegelgeber mit finaler Entscheidungsbefugnis bei allen Fragen des QNG-PLUS und QNG-PREMIUM ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI). Das BMI erteilt Zertifizierungsstellen gegen Vorlage einer Akkreditierungsurkunde gemäß ISO/IEC 17065 für den Geltungsbereich des QNG-PLUS und QNG-PREMIUM die Lizenz, das QNG-PLUS und das QNG-PREMIUM zu den Bedingungen dieser Siegeldokumente an Antragsteller zu vergeben.
Die Geschäftsstelle QNG (GS-QNG), kommissarisch geführt durch die Geschäftsstelle Nachhaltiges Bauen (GSNB) im Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), ist zentrale Ansprechpartnerin für an einer Mitwirkung im Prozess der Siegelvergabe interessierte Systemanbieter. Die führt eine öffentlich zugängliche Liste der registrierten Bewertungssysteme. Sie unterstützt den Zeicheninhaber und die DAkkS bei ihren Tätigkeiten.
Als nationale Akkreditierungsbehörde überwacht die DAkkS insbesondere die Kompetenz und Unabhängigkeit der Zertifizierungsstelle in Ihrer Tätigkeit als Prüf- und Vergabestelle. In der Einführungsphase erfolgt eine Begleitung durch die DAkkS.
Nachhaltigkeits-Beratende beraten, soweit am Prozess beteiligt, den Antragstellenden bei der Vorbereitung und Durchführung des Zertifizierungsverfahrens mit dem Ziel der Zuerkennung des QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM. Die Nachhaltigkeits-Beratenden sind unabhängig von der Zertifizierungsstelle und im Auftrag des Antragstellenden tätig.
Grundsätzlich ist der frühestmögliche Zeitpunkt der Zertifizierung des Gebäudes nach QNG-PLUS und QNG-PREMIUM der Zeitpunkt, an dem die Erfüllung der Anforderungen des Zertifizierungsprogramms mit
Unterlagen nachgewiesen werden kann, welche den tatsächlich realisierten Qualitäten nach Baufertigstellung eines vollständig nutzbaren Gebäudes entsprechen.
Nach erfolgreicher Prüfung wird von der Zertifizierungsstelle das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude verliehen.
Bauherrin/Bauherr
Beauftragung der Nachhaltigkeitsbewertung
(ggf. mit Planungszertifikat)
Nachhaltigkeitsexpertin/-experte
übernimmt
Planer / Planerinnen
koordinieren
Bauherrin/Bauherr
Antragstellung BEG-Förderung mit Nachhaltigkeitsklasse
Anmeldung bei der Zertifizierungsstelle mit Beantragung QNG
Nachhaltigkeitsexpertin/-experte
übernimmt
Planer / Planerinnen
koordinieren
Vor und während der Bauphase unterstützt Sie Ihr Auditor bei der Einhaltung der Zertifizierungsstellen - und QNG-Kriterien
Bauherrin/Bauherr
Außendarstellung des Bauvorhabens mit Planungszertifikat
Nachhaltigkeitsexpertin/-experte
Planer / Planerinnen
koordinieren
Nach Abschluss der Baumaßnahmen erhalten Sie je nach Erfüllungsgrad der Kriterien ein Zertifikat der Zertifizierungsstellen →. Haben Sie ebenfalls alle QNG-Kriterien → erfüllt, erhalten Sie zusätzlich das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“.
Bauherrin/Bauherr
Verwendungsnachweis für Fördermittel
Nachhaltigkeitsexpertin/-experte
Planer / Planerinnen
koordinieren
Die Zertifizierungsstellen meldet die erfolgreiche Zertifizierung dem zuständigen Bundesamt. Diese vergibt eine Registrierungsnummer, mit der Sie die Förderung abrufen können.