Voraussetzung für die Vergabe des QNG sind die Durchführung einer Nachhaltigkeitsbewertung auf der Grundlage eines bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) registrierten Nachhaltigkeitsbewertungssystems sowie die Überprüfung der erreichten Qualitäten durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle.

Aufgaben und Akteure

Systemanbieter sind Organisationen, die Bewertungssysteme des nachhaltigen Bauens als Programmeigner im Sinne der ISO/IEC 17030 konzipieren, betreiben sowie die Rechte an diesen halten.

Die Planer / Planerinnen sind verantwortlich für die Umsetzung der vorher vereinbarten Qualitäten, Abweichungen müssen eng mit den Nachhaltigkeitsberatenden und Bauherrn abgestimmt werden.

Zeicheninhaber und Siegelgeber mit finaler Entscheidungsbefugnis bei allen Fragen des QNG-PLUS und QNG-PREMIUM ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI). Das BMI erteilt Zertifizierungsstellen gegen Vorlage einer Akkreditierungsurkunde gemäß ISO/IEC 17065 für den Geltungsbereich des QNG-PLUS und QNG-PREMIUM die Lizenz, das QNG-PLUS und das QNG-PREMIUM zu den Bedingungen dieser Siegeldokumente an Antragsteller zu vergeben.

Den Bauherren obliegt in diesem Prozess die Beauftragung der Nachhaltigkeitsbewertung, die Veranlassung zusätzlicher Planungs- und Nachweisleistungen in dem vorher abgestimmten Umfang sowie die formale Beantragung von Zertifikat und gegebenenfalls Fördermitteln.

Die Geschäftsstelle QNG (GS-QNG), kommissarisch geführt durch die Geschäftsstelle Nachhaltiges Bauen (GSNB) im Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), ist zentrale Ansprechpartnerin für an einer Mitwirkung im Prozess der Siegelvergabe interessierte Systemanbieter. Die führt eine öffentlich zugängliche Liste der registrierten Bewertungssysteme. Sie unterstützt den Zeicheninhaber und die DAkkS bei ihren Tätigkeiten.

Die Zertifizierungsstelle ist Vertragspartner des Bauherrn, beantwortet Fragen zur Zertifizierbarkeit und ist für die Prüfung der Unterlagen verantwortlich. Die Leistungen sind nicht verbindlich vorgegeben, sondern müssen individuell vereinbart werden.

Als nationale Akkreditierungsbehörde überwacht die DAkkS insbesondere die Kompetenz und Unabhängigkeit der Zertifizierungsstelle in Ihrer Tätigkeit als Prüf- und Vergabestelle. In der Einführungsphase erfolgt eine Begleitung durch die DAkkS.

Nachhaltigkeits-Beratende beraten, soweit am Prozess beteiligt, den Antragstellenden bei der Vorbereitung und Durchführung des Zertifizierungsverfahrens mit dem Ziel der Zuerkennung des QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM. Die Nachhaltigkeits-Beratenden sind unabhängig von der Zertifizierungsstelle und im Auftrag des Antragstellenden tätig.

Grundsätzlich ist der frühestmögliche Zeitpunkt der Zertifizierung des Gebäudes nach QNG-PLUS und QNG-PREMIUM der Zeitpunkt, an dem die Erfüllung der Anforderungen des Zertifizierungsprogramms mit
Unterlagen nachgewiesen werden kann, welche den tatsächlich realisierten Qualitäten nach Baufertigstellung eines vollständig nutzbaren Gebäudes entsprechen.

Nach erfolgreicher Prüfung wird von der Zertifizierungsstelle das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude verliehen.

Ablauf der Zertifizierung

1. Beantragen und Anmeldung

Bedarfsermittlung

Bauherrin/Bauherr

Beauftragung der Nachhaltigkeitsbewertung
(ggf. mit Planungszertifikat)

Nachhaltigkeitsexpertin/-experte

übernimmt

  • Beratung zu Bewertungssystem, Qualitätsstufe und notwendigen Leistungen
  • Abstimmung mit der Zertifizierungsstelle
  • Erstellung und Abstimmung von Pre-Check/Zielvereinbarung

Planer / Planerinnen

koordinieren

  • Zielvereinbarungstabelle

Planung

Bauherrin/Bauherr

Antragstellung BEG-Förderung mit Nachhaltigkeitsklasse

Anmeldung bei der Zertifizierungsstelle mit Beantragung QNG

Nachhaltigkeitsexpertin/-experte

übernimmt

  • Erstellung und Abstimmung des Pflichtenhefts
  • Erstellung Ökobilanz und Lebenszykluskostenberechnung
  • Bewertung von Variantenvergleichen hinsichtlich der Zertifizierung
  • Einholung und Bewertung relevanter Nachweise
  • Beratung zu Bauprodukten

Planer / Planerinnen

koordinieren

  • Pre-Check + Planerworkshop
  • Entwicklung von Konzepten (Abfallkonzept, Recyclingkonzept, Wasserkonzept, Reinigungskonzept, Montoringkonzept etc.)
  • Optimierung + Anpassung der Zielvereinbarung und Gewichtungstabelle an die Planung
  • Unterstützung bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele im Entwurf:

2. Bauphase und Zertifizierung

Vor und während der Bauphase unterstützt Sie Ihr Auditor bei der Einhaltung der Zertifizierungsstellen - und QNG-Kriterien

Genehmigung, Vergabe und Ausführung

Bauherrin/Bauherr

Außendarstellung des Bauvorhabens mit Planungszertifikat

Nachhaltigkeitsexpertin/-experte

  • Bei Planungszertifikat: Zusammenstellung und Einreichung der Unterlagen
  • Formulierung von Anforderungen in Leistungsverzeichnissen (insbesondere Vermeidung von Schad- und Risikostoffen)
  • Erstellung von Freigabelisten und
  • stichprobenartige Kontrolle der eingesetzten Bauprodukte

Planer / Planerinnen

koordinieren

  • Beratung und Überwachung zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele in Ausschreibung und Vergabe inkl. Review zu den angestrebten Zielen
  • Baustoffberatung:
    • Prüfung der Leistungsverzeichnisse hinsichtlich der Anforderungen an Baustelle und Bauprodukte 
      ► QNG 3: Schadstoffvermeidung in Baumaterialien
    • Verfassen von Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen zur Integration in die Leistungsverzeichnisse sowie Anmerkungen auf Positionseben der LV-Texte
    • Prüfung von Bauprodukten auf die Anforderungen zur Vermeidung von Risiken für die lokale Umwelt sowie zur Unterstützung von umweltverträglicher Materialgewinnung 
      ► QNG 2: Nachhaltige Materialgewinnung
    • Erstellung von Freigabelisten zur Übergabe an den lokalen Bauleiter
  • Baustelle:
    • Einweisung auf der Baustelle zu den Anforderungen an die Qualität der Bauausführung
    • Baustellenbegehung durch den Koordinator (Dokumentation durch Bilder)

3. Verleihung Zertifizierung

Nach Abschluss der Baumaßnahmen erhalten Sie je nach Erfüllungsgrad der Kriterien ein Zertifikat der Zertifizierungsstellen →. Haben Sie ebenfalls alle QNG-Kriterien → erfüllt, erhalten Sie zusätzlich das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“.

Dokumentation / Zertifizierung

Bauherrin/Bauherr

Verwendungsnachweis für Fördermittel

Nachhaltigkeitsexpertin/-experte

  • Einholung, Aktualisierung und Bewertung von Nachweisen
  • Zusammenstellung und Einreichung der Unterlagen

Planer / Planerinnen

koordinieren

  • Untersuchung der Qualität der Innenraumluft hinsichtlich flüchtiger organischer Stoffe (VOC) und Formaldehyd 
    ► QNG 3: Schadstoffvermeidung in Baumaterialien
  • Nachhaltigkeitsnachweise u.a.:
  • Dokumentation und Zertifizierung:
    • Überprüfung der Nachweise der Planer
    • Zusammenstellung und Einreichung der Dokumentation bei der Zertifizierungsstelle

4. Auszahlung der Förderung

Die Zertifizierungsstellen meldet die erfolgreiche Zertifizierung dem zuständigen Bundesamt. Diese vergibt eine Registrierungsnummer, mit der Sie die Förderung abrufen können.